Schadstoffsanierung ist streng reglementiert. Grundlage sind die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (insb. TRGS 519 Asbest, TRGS 521 KMF, TRGS 524 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen) sowie die berufsgenossenschaftlichen Informationen (BGI 664).
Für Berlin ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) zuständig, für Brandenburg das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Arbeiten müssen dort mindestens 7 Tage vor Beginn angezeigt werden – Extra Dry übernimmt die komplette behördliche Kommunikation.
In Berlin und Brandenburg wurden bis 1993 großflächig asbesthaltige Materialien verbaut – etwa Eternit-Platten, Vinyl-Böden, Fliesenkleber und Spachtelmassen. Vor allem bei Gebäuden mit Baujahr vor 1995 empfehlen wir vor Umbau, Sanierung oder Rückbau grundsätzlich eine Schadstoffvoruntersuchung. Bei Verdacht führen wir eine Ortsbegehung mit Materialbeprobung und akkreditierter Laboranalyse durch.
Ja. Arbeiten mit Asbest sind nach § 5 Abs. 2 GefStoffV und TRGS 519 mindestens 7 Tage vor Beginn bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde anzuzeigen (in Berlin: LAGetSi, in Brandenburg: LAVG). Extra Dry übernimmt Anzeige, Arbeits- und Sicherheitsplan sowie die gesamte behördliche Abstimmung für Sie.
Der reine Sanierungszeitraum reicht – je nach Objektgröße und Material – von 1–2 Tagen (z. B. einzelner Bodenbelag) bis zu mehreren Wochen bei größeren Fassaden oder Dachflächen. Hinzu kommen Vorlaufzeiten für Analytik, Anzeige (7 Tage) und Freimessung. Wir planen jeden Schritt verbindlich und transparent.
Die Kosten hängen von Schadstoffart, Menge, Zugänglichkeit und Entsorgungsaufwand ab. Als Richtwert liegen Asbestsanierungen im Wohnbereich häufig zwischen 40 und 120 € pro Quadratmeter zzgl. Analytik und Entsorgung. Wir erstellen nach Ortstermin ein transparentes Festpreisangebot.
Bei Schadstoffbelastungen als Folge eines versicherten Schadens (z. B. Wasserschaden mit kontaminiertem Estrich, Brandschaden mit PAK-Rückständen) sind die Sanierungskosten oft mitversichert. Wir liefern die geforderte Dokumentation direkt für Ihren Versicherer.
Nein. Der Ausbau, die Bearbeitung und die Entsorgung asbesthaltiger Materialien sind Privatpersonen und nicht sachkundigen Betrieben nach TRGS 519 verboten. Verstöße gefährden Gesundheit und Bausubstanz und sind bußgeldbewehrt. Nur Fachbetriebe mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 3 dürfen sanieren.
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